Eine Solaranlage kann aber auch dafür sorgen, dass sich die Stirn in Sorgenfalten legt. Und das liegt meist am Wetter. Nicht nur führen weniger Sonnenstunden zu weniger Energiegewinnung. Sturm und Hagel können unter Umständen dazu beitragen, dass die teure Investition beschädigt wird. Laut YouGov hat aber jeder fünfte Solaranlagen-Eigentümer diese nicht versichert. Dabei ist das weder schwierig noch extrem teuer. Sie sind in der Wohngebäude-Versicherung als Einschluss oder ergänzenden Baustein versicherbar.
Solarthermieanlage (Solaranlage)
Eine Solarthermieanlage ist Bestandteil des Gebäudes. Die Anlage und ihre Bestandteile (einschließlich Rohre, Wärmepumpen, Heizungsanlagen) sind damit in der Wohngebäudeversicherung gegen alle versicherten Gefahren des Wohngebäudes abgesichert, zum Beispiel auch Sturm und Hagel. Dies gilt, sofern der Einschluss der Solaranlage vereinbart wurde.
Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage)
Die Absicherung einer Photovoltaikversicherung bezieht sich auf alle Teile, die zur Anlage gehören. Versichert sind die PV-Module, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter und die Verkabelung. Dazu gehört auch die mit der Photovoltaikanlage verbundene und der Versorgung des Gebäudes dienende Stromspeicheranlage.Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, Photovoltaik auf dem eigenen Dach zu versichern:
1. Als Ergänzung in der Wohngebäudeversicherung
Versichert sind folgende Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, weitere Naturgefahren sowie Glasbruch. Ergänzend sind auch Schäden wie Bedienfehler, Ungeschicklichkeit oder Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler mitversichert. Diese sind verhältnismäßig häufig Ursache für Brände an Photovoltaikanlagen (Studie: Brandgefahr durch PV-Anlagen, PDF). Inbegriffen sind außerdem Frost- und Überspannungsschäden sowie Diebstahl und Tierverbiss. Insbesondere Marder finden schnell Gefallen an den Leitungen und knabbern diese durch. Dieser Umstand ist den meisten von Autos bekannt. An Photovoltaik-Anlagen denken dabei jedoch nur die Wenigsten. Ebenfalls versichert ist ein Ertragsausfall der Anlage, wenn deren Arbeit durch versicherte Schäden unterbrochen oder beeinträchtigt ist. Hier gelten bestimmte Entschädigungsgrenzen und Maximaldauern.
2. Als eigenständige Photovoltaikversicherung
Photovoltaikversicherungen leisten im Rahmen einer Allgefahren-Deckung ebenfalls für die oben aufgeführten Schäden.
Beide Varianten sichern die Anlage umfassend ab. Wer den Schutz seiner PV-Anlage in die Wohngebäudeversicherung integriert, hat einen Vorteil: Bei einem Schaden, der sowohl das Haus als auch die PV-Anlage betrifft, erfolgt die Schadenregulierung aus einer Hand.
Wichtig zu wissen: Die Versicherungen übernehmen keine Schäden etwa durch Abnutzung oder Alterung.
Eine Frage der Haftpflicht
Auch eine Haftpflichtversicherung kann für den Solaranlagenbesitzer interessant sein. Lockert sich durch Wind und Wetter ein Paneel und fällt vom Dach herab, können dadurch Passanten verletzt oder parkende Autos beschädigt werden. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz bleibt der Eigentümer der Solaranlage auf den entstehenden Kosten sitzen. Bei Einfamilienhäusern springt in solchen Fällen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung ein. Für Zwei- und Mehrfamilienhäuser braucht es eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.