Mutter und Sohn sitzen auf Couch und halten sich die Ohren zu
  • Ratgeber

Auf gute Nachbarschaft!

Das wünschen wir uns doch alle. Doch ab und zu lässt es sich einfach nicht vermeiden, dass man doch mal mit den Nachbarn aneckt. Aber: Was ist okay? Was solltest du lieber lassen? Wir geben ein paar hilfreiche Tipps über die „Do’s and Dont’s“ in der Nachbarschaft, um lästige Streitereien zu vermeiden.

Die Streitfaktoren Grillen, Lärm und Pflanzen

Vorweg: auf dem eigenen Balkon, der eigenen Terrasse oder im eigenen Garten zu Grillen stellt grundsätzlich kein Problem dar, solange der geschlossene Mietvertrag dies nicht explizit untersagt. Auch Eigentümer müssen sich an dieser Stelle keinen Kopf machen. Man sollte sich jedoch an gewisse Vorschriften halten. Bedeutet zum Beispiel, dass ihr mit dem Qualm eure Nachbarn nicht belästigen oder gar beeinträchtigen dürft. Dies wird vom Landesimmissionsgesetz geregelt. Die genaue Ausgestaltung des Gesetzes variiert von Bundesland zu Bundesland.

Von vielen nicht vermutet, können tatsächlich auch Pflanzen zum Streitpunkt zwischen Nachbarn werden. Die einzelnen Bundesländer regeln, was auf dem eigenen Grundstück angepflanzt werden darf und auf welche Abstände zur Nachbarsgrenze eingehalten werden müssen. Ragen beispielsweise Äste aber doch mal auf das Nachbargrundstück, darf der Nachbar nicht einfach einen Beschnitt vornehmen. Dem „Pflanzeneigentümer“ muss zunächst eine Frist gesetzt werden, in welcher die entsprechende Pflanze doch bitte gestutzt werden soll. Wird diese nicht eingehalten, erlaubt das BGB dem Nachbarn, den Beschnitt selbst vorzunehmen. Für früchtetragende Äste, die aufs Nachbargrundstück ragen gilt, der Nachbar darf das Obst nicht einfach ernten. Fällt es jedoch herunter und landet auf seinem Grundstück, dann darf er dieses essen.

Während der gemütlichen Grillparty kann es wohlmöglich gleich zum nächsten Störfaktor für Nachbarn kommen: Ruhestörung. Von 22 Uhr bis 6 Uhr am Morgen gilt für alle eine allgemeine Nachtruhe. Auch die Mittagsruhe von üblicherweise 13 Uhr bis 15 Uhr sollte eingehalten werden. Aber auch hier gibt es verschiedene Regelungen. Was genau für deinen Standort gilt, erfährst du üblicherweise direkt bei der Stadt oder Gemeinde. Gerade beim Thema Lärm solltest du vor allem auch einfach auf eine gute, nachbarschaftliche Kommunikation setzen. Informiere deine Nachbarn zum Beispiel rechtzeitig über Feiern und gib ihnen die Möglichkeit dich zu kontaktieren, sollte es doch einmal zu laut werden. Oder: lade deine Nachbarn einfach ein und genießt den Abend zusammen.

Menschen sitzen zusammen am gedeckten Gartentisch und stoßen an

FAQ – Nachbarschaftsstreit

Ja und ja. Beides kann tatsächlich als Ruhestörung gelten. Angemessene Zimmerlautstärke bedeutet tagsüber 40 Dezibel und in der Nacht 30 Dezibel. Einfaches auf einander Rücksicht nehmen, kann hier schon Streitereien verhindern.

Sollte man sich durch Getrampel gestört fühlen, muss das nicht immer zwingend an den Nachbarn selbst liegen. Bei alten Häusern mit einer mangelhaften Schallisolierung kann jeder noch so leichte Schritt zu laut wahrgenommen werden. Sprecht mit eurem Nachbarn und sucht gemeinsam das Gespräch mit eurem Vermieter.

Das tägliche Kochen, aber auch kurzweilige, unangenehme Gerüche voller Mülltonnen oder durch das Rauchen einer Zigarette stellen nur kleine Beeinträchtigungen dar und werden somit zu den zumutbaren Gerüchen gezählt. Häufen sich diese Gerüche jedoch und sind so penetrant, dass beispielsweise Fenster nicht mehr geöffnet werden können, stellen sie eine erhebliche Geruchsbelästigung dar.

Ist der Nachbarschaftsstreit so sehr entflammt, dass die beteiligten Parteien keinen Nenner finden, kann auf das obligatorische Schlichtungsverfahren zurückgegriffen werden. Je nach Bundesland wird dieses z.B. von Rechtsanwälten, Notaren oder Schiedspersonen durchgeführt. Scheitert auch dieses Verfahren und man kommt zu keiner außergerichtlichen Einigung, kann auch über ein Gericht ein Urteil erzwungen werden.

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