Nachhaltigkeit

Der Umwelt zuliebe achten wir in vielen Bereichen unseres Lebens mehr und mehr auf Nachhaltigkeit. Auch mit Blick auf Bauen und Wohnen können wir Einges tun. Wir zeigen Ihnen Beispiele.

Energieausweis

Energieeffizientes Bauen –
Was sich 2021 geändert hat

Energieeffizientes Bauen gewinnt weiterhin an Bedeutung, denn mit umweltbewusster Bauweise und effizienter Energieversorgung lässt sich mit Blick auf den Klimaschutz viel bewegen. So ist es nicht verwunderlich, dass sich auch in diesem Jahr wieder einiges getan hat. Sollten Sie im Paragraphen-dschungel den Überblick verloren haben, machen Sie sich keine Sorgen: Wir fassen die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammen.

Neue Regeln für den Energieausweis

Sicher haben Sie gehört, dass ein Energieausweis jetzt für den Verkauf und auch die Neuvermietung von Wohngebäuden Pflicht ist. Doch was ist eigentlich ein Energieausweis? Neben allgemeinen Angaben zum Gebäude enthält er Hinweise auf Energieeinsparpotenziale und mögliche Sanierungsmaßnahmen. Im Ausweis ist außerdem die Energieeffizienzklasse definiert. Diese kann zwischen A und H liegen, wobei A einen besonders guten und H einen besonders schlechten Zustand beschreibt. Das Dokument gibt also Auskunft über die energetische Beschaffenheit eines Hauses. Seit Mai 2021 gelten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) neue, erweiterte Regelungen für den Energieausweis. Demnach müssen nun die CO2-Emmissionen des Gebäudes angegeben werden. Diese werden aus Bedarf und Verbrauch von Primärenergie bestimmt. Bei der Ersterstellung von Ausweisen für Bestandsimmobilien müssen nun außerdem Bildaufnahmen übermittelt werden, wenn keine Vor-Ort-Begehung erfolgt. Wichtig ist, dass aus diesen Bildern die energetischen Eigenschaften des Gebäudes hervorgehen, sodass passende Maßnahmen zur Modernisierung empfohlen werden können.

Faktencheck:
Beim Verkauf oder bei Neuvermietung von Altbauten muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Diese Pflicht gilt nicht für denkmalgeschützte Gebäude. Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig.

Neue Pflichten für Eigentümer von Altbauten

Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude – Gebäudeenergiegesetz (GEG) entstanden für Eigentümer von Altbauten neue Verpflichtungen. So gibt es nun beispielsweise bei Umbau oder Erneuerung und Eigentümerwechsel von Altbauten Sanierungs- und Nachrüstungspflichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Eigentümerwechsel durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung zustande kommt.

Sanierungspflichten bei Eigentümerwechsel

Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen. Das betrifft also zum Beispiel Gas- und Ölheizungen. Außerdem müssen Zentralheizungen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wird Wasser als Wärmeträger eingesetzt, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden. Zusätzliche Regel: Öl- und Kohleheizungen dürfen ab 1. Januar 2026 nur als Hybridheizung eingesetzt werden. Das heißt, ein Teil des Wärmebedarfs muss aus erneuerbaren Energien stammen. In unbeheizten Räumen müssen Heizungs- und Warmwasserrohre oder Armaturen gedämmt werden. Es wird vorgeschrieben, die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum zu dämmen.

Faktencheck:
Für Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von zwei Jahren, um die notwendigen Modernisierungen durchzuführen.

Sanierungspflichten bei Ausbau, Umbau und Erneuerung

Wenn Sie Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder normale Renovierungen durchführen und beispielsweise einen neuen Boden verlegen oder das Bad sanieren, sind Sie zu keinen weiteren Aufrüstungen verpflichtet. Planen Sie jedoch größere Umbaumaßnahmen und möchten zum Beispiel die Gebäudehülle verändern oder den Altbau ausbauen, müssen Sie dabei die Anforderungen des GEG einhalten. Das gilt auch, wenn Sie neue Fenster verbauen oder den Putz an der Fassade erneuern.

Zuschüsse für Neubauten, Sanierung und Einzelmaßnahmen

Wenn Sie nach all den Regelungen und Pflichten bis zu diesem Teil des Artikels durchgehalten haben, kommen nun die guten Nachrichten: Nachhaltige Sanierungsmaßnahmen und energieeffizientes Bauen bedeuten zwar höhere Kosten, sind aber förderfähig. Der Zuschuss zu Ihrem Bauvorhaben steigt dabei mit dem Level der Energieeffizienz. Um die Höhe der Förderung zu ermitteln, wird unter anderem auf den Energieeffizienzstandard geschaut. Dieser drückt in Zahlen aus, wie energieeffizient das Gebäude nach dem Umbau sein wird. Je niedriger die Zahl, desto besser ist die Energieeffizienz. Wird ein Bestandsgebäude energetisch saniert, muss für den Zuschuss ein Standard von 70 oder 100 erreicht werden. Bei Neubauten ist ein Standard von 55 oder 70 erforderlich. Auch Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmung, Heizung oder Fenstertausch sind förderfähig. Wärmepumpen werden beispielsweise mit 45 Prozent gefördert, wenn sie eine Ölheizung ersetzen. Bei allen Maßnahmen sind Energiesachverständige einzusetzen. Ausnahme: Heizungsaustausch und Heizungsoptimierung als Einzelmaßnahme. Hier ist eine Erklärung vom Fachunternehmer ausreichend. Sie können einen Antrag auf Förderung stellen, wenn Sie selbstgenutzte oder vermietete Gebäude oder Eigentumswohnungen erwerben oder Investitionsmaßnahmen planen.

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Nachhaltigkeit im Badezimmer

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